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Quiz bestehen

Am Ende jeder Schulung kommt das Abschlussquiz. Bestanden haben Sie ab 80 % richtig — also 4 von 5 oder 8 von 10 Fragen.

Das Quiz stellt Multiple-Choice-Fragen, eine nach der anderen. Sie wählen eine Antwort aus, und sofort steht darunter, ob sie richtig war — samt Begründung. Erst danach erscheint „Nächste Frage”. Es gibt kein Zurückspringen und kein gesammeltes Abschicken am Ende: Jede Antwort zählt in dem Moment, in dem Sie sie anklicken.

Einen Timer gibt es nicht. Lesen Sie in Ruhe. Wenn Sie mittendrin abbrechen, merkt sich die Plattform, wo Sie waren — beim nächsten Aufruf machen Sie an derselben Frage weiter.

Die interaktiven Aufgaben stehen zwischen den Lern-Abschnitten, nicht erst im Quiz — hier eine Zuordnungs-Aufgabe aus „DSGVO-Grundlagen”:

Interaktive Zuordnungs-Aufgabe „Personenbezogen — ja oder nein?“ mit sechs Beispielen (E-Mail-Adresse, dynamische IP-Adresse, Kfz-Kennzeichen, Jahresumsatz, anonyme Statistik) und je zwei Antwortschaltflächen; darüber der Lerntext mit den geprüften Quellen Art. 4 Nr. 1 DSGVO und EuGH C-582/14 Breyer

Diese Übungen zählen nicht in die Wertung. Sie sind zum Ausprobieren da — und die Quiz-Fragen greifen später genau diese Punkte auf.

Aus „DSGVO-Grundlagen”:

  • „Welche der folgenden Informationen ist kein personenbezogenes Datum?” — Antwort: der Jahresumsatz eines Unternehmens als Gesamtzahl.
  • „Sie finden einen USB-Stick auf dem Firmenparkplatz. Was tun Sie?” — Antwort: an die IT oder den Datenschutzbeauftragten übergeben, keinesfalls selbst einstecken.
  • „Innerhalb welcher Frist muss eine meldepflichtige Datenpanne an die Aufsichtsbehörde?” — Antwort: binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme.

Halb so wild. Sie können das Quiz beliebig oft wiederholen — es gibt keine Sperre und keinen Vermerk über Fehlversuche. Beim neuen Anlauf kommen dieselben Fragen des Moduls, aber in anderer Reihenfolge.

Wenn es zweimal nicht klappt: Gehen Sie die Abschnitte des Moduls noch einmal durch. Die Fragen stammen ausschließlich aus dem Material, das Sie vorher gesehen haben.

  • Sie — immer.
  • Ihr Datenschutzbeauftragter oder Compliance-Verantwortlicher — sieht, ob Sie bestanden haben, das Prozentergebnis und das Datum. Nicht, welche einzelne Frage Sie falsch beantwortet haben.
  • Ihre Vorgesetzten — nur, wenn sie in der Plattform ausdrücklich die Rolle für Schulungsverwaltung haben.
  • Die Aufsichtsbehörde — im Prüfungsfall zählt, dass geschult wurde. Einzelergebnisse mit Namen gehen dorthin nicht.
  • Erst alle Abschnitte durchgehen. Die Fragen kommen aus dem Material, nirgendwo sonst her.
  • Bei Phishing-Fragen auf Details achten — Absenderadresse, Zeitdruck, ungewöhnliche Bitte. Genau darauf zielen die Fragen.
  • Im Zweifel antworten. Für eine falsche Antwort gibt es keine Minuspunkte, und die Begründung darunter erklärt sofort, warum.