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Sicherheitsvorfall melden (24h-Frist)

Wer NIS2-betroffen ist, hat im Vorfall drei Fristen parallel:

  1. 24 Stunden – Erstmeldung ans BSI
  2. 72 Stunden – Update mit ersten Erkenntnissen
  3. 30 Tage – Abschlussbericht

Zusätzlich gilt unverändert die DSGVO-72h-Frist für die Datenschutzbehörde, falls personenbezogene Daten betroffen sind.

Das ist eng – aber mit einem geübten Ablauf machbar. Diese Anleitung zeigt, wie Sie mit Hugo DSB alle Fristen einhalten.

Nach NIS2 ist ein Vorfall alles, was die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität Ihrer Daten oder Dienste gefährdet oder beeinträchtigt. Konkret:

  • Ransomware oder andere Malware
  • Datenabfluss (auch nur Verdacht)
  • DDoS-Angriffe
  • Phishing-Wellen mit Erfolg
  • Kompromittierte Admin-Accounts
  • Manipulierte Backups
  • Betriebsunterbrechungen durch Cyberangriffe
  • Verlust kritischer Geräte (Server, Notebooks mit Admin-Zugang)

⚠️ Wichtig: „Erheblicher” Vorfall im Sinne der NIS2 ist nicht jeder Klick auf eine Phishing-Mail. Erheblich ist es, wenn der Vorfall Ihre Diensterbringung beeinträchtigen kann oder einen wesentlichen Schaden verursacht. Für die Bewertung gibt Hugo DSB Ihnen einen Wizard.

Was muss drin sein?

  • Knappe Beschreibung: Was ist passiert?
  • Wann wurde es entdeckt?
  • Welche Dienste sind betroffen?
  • Erste Einschätzung: kriminelle Tat? grenzüberschreitend?

Format:

  • Über das BSI-Meldeportal (oder per Mail an meldungen@bsi.bund.de)
  • Hugo DSB hat eine vorgefertigte Meldekarte mit den Pflichtfeldern

💡 Tipp: Die 24h-Erstmeldung darf unvollständig sein. Lieber mit „Wir wissen noch wenig, aber das hier sind die ersten Erkenntnisse” melden, als die Frist verpassen.

Was muss drin sein?

  • Aktualisierter Stand
  • Erste Bewertung der Auswirkungen
  • Bisher ergriffene Maßnahmen
  • Kompromittierungs-Indikatoren (IoCs), wenn bekannt

Format:

  • Über das BSI-Portal (Folge-Meldung zur Erstmeldung)
  • Hugo DSB liest die Erstmeldung und befüllt das Update-Formular vor

Was muss drin sein?

  • Vollständige Beschreibung des Vorfalls
  • Wurzel-Ursache
  • Auswirkungen (technisch, wirtschaftlich, rechtlich)
  • Ergriffene Maßnahmen
  • Lessons Learned und Verbesserungen

Format:

  • Strukturierter Bericht über das BSI-Portal
  • Hugo DSB generiert eine Vorlage aus den vorherigen Meldungen

In Hugo DSB öffnen Sie „NIS2 → Vorfall melden” und klicken auf „Neuer Vorfall”. Hugo zeigt einen großen Countdown-Timer mit den drei Fristen:

24h-Erstmeldung: noch 23h 47min
72h-Update: noch 71h 47min
30-Tage-Bericht: noch 29 Tage

Vorfall-Wizard mit Countdown

So sehen Sie immer, was als Nächstes ansteht.

Phase 2: Erstmeldung erstellen (innerhalb der ersten 12h)

Abschnitt betitelt „Phase 2: Erstmeldung erstellen (innerhalb der ersten 12h)“

Hugo DSB führt Sie durch ein Formular mit den Pflichtfeldern:

  • Wann wurde der Vorfall entdeckt?
  • Was ist passiert (Kurzbeschreibung)?
  • Welche Systeme/Dienste sind betroffen?
  • Erste Schadensschätzung (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität)
  • Sind personenbezogene Daten betroffen? (→ parallele DSGVO-Meldung)
  • Hat der Vorfall grenzüberschreitende Auswirkungen?

Klicken Sie auf „Erstmeldung generieren”. Hugo erstellt ein PDF und eine vorgefertigte Mail an das BSI. Sie senden ab.

Sobald die Erstmeldung raus ist, erinnert Hugo DSB Sie an das 72h-Update. Sie öffnen den Vorgang erneut und ergänzen die neuen Erkenntnisse. Hugo zeigt Ihnen, was sich im Vergleich zur Erstmeldung geändert hat – und generiert ein zweites PDF.

Innerhalb 30 Tagen erstellen Sie den Abschlussbericht. Hugo bündelt alle gesammelten Informationen und schlägt eine Struktur vor:

  1. Zusammenfassung
  2. Chronologie
  3. Wurzel-Ursache
  4. Auswirkungen
  5. Maßnahmen
  6. Lessons Learned

Sie ergänzen die fehlenden Punkte, generieren das PDF und senden es ans BSI.

PunktDSGVO-MeldungNIS2-Meldung
EmpfängerDatenschutzbehörde Ihres BundeslandesBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Frist72h24h Erstmeldung, 72h Update, 30 Tage Abschluss
AuslöserPersonenbezogene Daten betroffenErheblicher Sicherheitsvorfall (auch ohne PB-Daten)
InhaltWas, wer, wie viele, Folgen, MaßnahmenWas, wann, betroffene Dienste, IoCs, Maßnahmen
Pflicht zur Information der BetroffenenBei hohem Risiko jaNicht direkt – aber kann sich aus Vertragspflichten ergeben

⚠️ Wichtig: Beide Meldungen sind unabhängig. Sie machen ggf. beide parallel, nicht entweder/oder. Hugo DSB führt Sie automatisch durch beide Prozesse.

Die Meldung muss aus dem Unternehmen kommen, das beim BSI registriert ist. In der Praxis ist das:

  • Der Geschäftsführer persönlich
  • Der IT-Leiter oder CISO mit Vollmacht
  • Der dokumentierte Notfall-Ansprechpartner aus der BSI-Registrierung

Externe Dienstleister (z. B. Ihr IT-Provider) können Sie unterstützen, aber die Meldung selbst muss aus Ihrem Haus kommen.

Den Vorfall verschweigen, in der Hoffnung, dass ihn niemand bemerkt. Schlechte Idee. Wenn das BSI über andere Wege erfährt (Versicherer, Kunden, Presse), verschärft das die Folgen erheblich.

Die 24h-Frist erst nach interner Untersuchung melden. Schlechte Idee. Die Frist beginnt mit der Entdeckung, nicht mit dem Verständnis. Lieber unvollständig melden, als verspätet.

Externe Berater fragen, bevor man meldet. Berater sind hilfreich, aber sie dürfen Sie nicht von der Meldepflicht abbringen. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie.

Nur an die Datenschutzbehörde melden, nicht ans BSI. Häufiger Fehler bei Erstvorfällen. NIS2 verlangt zusätzlich zur DSGVO-Meldung eine BSI-Meldung.

Akuter Vorfall? Wir helfen sofort.

Im Notfall erreichen Sie Nils direkt – nicht über ein Ticket-System.

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