Hinweisgeberschutz – Meldekanal einrichten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, einen internen Meldekanal einzurichten, über den Hinweisgeber Verstöße melden können – anonym, geschützt, ohne Repressalien.
Wer keinen Kanal hat, riskiert Bußgelder bis 50.000 €.
Wer ist betroffen?
Abschnitt betitelt „Wer ist betroffen?“- Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten (Vollzeit-Äquivalente)
- Unabhängig von Branche oder Rechtsform
- Kleinere Unternehmen können freiwillig einen Kanal einrichten
Wichtig: Die Schwelle „50 Mitarbeiter” wird konzernweit gezählt. Wenn Ihr Standort 30 Mitarbeiter hat, der Konzern aber 200, sind Sie betroffen.
Was muss der Kanal leisten?
Abschnitt betitelt „Was muss der Kanal leisten?“Das Gesetz verlangt:
- Vertraulichkeit – die Identität des Hinweisgebers wird geschützt
- Anonyme Meldung möglich – der Hinweisgeber muss seinen Namen nicht angeben
- Zwei-Wege-Kommunikation – die Bearbeitenden können nachfragen, der Hinweisgeber kann antworten
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
- Rückmeldung zum Stand innerhalb von 3 Monaten
- Dokumentation aller Meldungen
- Schutz vor Repressalien für den Hinweisgeber
Schritt 1: Modul aktivieren
Abschnitt betitelt „Schritt 1: Modul aktivieren“In Hugo DSB öffnen Sie „Einstellungen → Module” und schalten „Hinweisgeberschutz” frei. Im Hinweisgeberschutz-Modul richten Sie Ihren Kanal ein.
Schritt 2: Meldeseite konfigurieren
Abschnitt betitelt „Schritt 2: Meldeseite konfigurieren“Hugo DSB stellt eine vorgefertigte Melde-Webseite bereit – unter einer URL wie:
hinweise.ihre-firma.de(Die Subdomain richten Sie über Ihren DNS-Anbieter ein – Hugo DSB liefert die Anleitung.)
Sie passen an:
- Logo und Firmenname
- Sprachen (Deutsch, Englisch, ggf. weitere)
- Themen-Auswahl (Korruption, Diskriminierung, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Steuerverstöße, etc.)
- Disclaimer und Datenschutzhinweise

Schritt 3: Bearbeitende benennen
Abschnitt betitelt „Schritt 3: Bearbeitende benennen“Sie wählen mindestens eine Person, die Hinweise entgegennimmt. Diese Person muss:
- Unparteiisch und unabhängig sein
- Nicht weisungsgebunden in dieser Rolle
- Geschult sein im Umgang mit Hinweisen
- Erreichbar sein (E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Meldungen)
In KMU ist das oft die Geschäftsführung selbst oder eine externe Person (Anwalt, Compliance-Berater).
Schritt 4: Meldeprozess einrichten
Abschnitt betitelt „Schritt 4: Meldeprozess einrichten“Hugo DSB hat einen vorgefertigten Workflow:
- Eingang – Hinweis kommt rein, Bearbeitende werden informiert
- Eingangsbestätigung – automatisch nach 24 Stunden
- Triage – Bearbeitende prüft: relevant? falscher Kanal? Sofortmaßnahme nötig?
- Untersuchung – ggf. Rückfragen über das anonyme Postfach
- Maßnahmen – Was wird getan?
- Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb 3 Monaten
- Dokumentation für die Akte
Jeder Schritt wird protokolliert – revisionssicher.
Schritt 5: Mitarbeiter informieren
Abschnitt betitelt „Schritt 5: Mitarbeiter informieren“Das Gesetz verlangt, dass alle Mitarbeiter wissen, dass der Kanal existiert. Hugo DSB liefert:
- Eine Aushang-Vorlage (PDF) für das schwarze Brett
- Eine Mail-Vorlage für die interne Information
- Einen Schulungs-Baustein in Hugo Learn („So nutzen Sie den Hinweisgeberkanal”)
Schritt 6: Anonyme Kommunikation
Abschnitt betitelt „Schritt 6: Anonyme Kommunikation“Der wichtigste Teil: Der Hinweisgeber soll anonym bleiben können. Hugo DSB nutzt dafür ein anonymes Postfach-System:
- Beim Absenden des Hinweises bekommt der Hinweisgeber einen Code
- Mit dem Code kann er die Meldeseite erneut besuchen und nachschauen, ob jemand geantwortet hat
- Die Bearbeitenden sehen keine IP-Adresse, keine Browser-Daten, kein Cookie – nur den Inhalt der Meldung
Selbst der Server-Betreiber (Hugo DSB) kann den Hinweisgeber nicht identifizieren.
„Wir haben nur 30 Mitarbeiter – brauchen wir das?” Pflicht erst ab 50. Aber: Wenn Sie wachsen, ist es einfacher, den Kanal einzurichten bevor die Schwelle erreicht wird.
„Können wir den Kanal extern auslagern?” Ja. Viele Unternehmen lagern den Bearbeitenden-Teil an einen externen Anwalt oder Compliance-Berater aus. Mit Hugo DSB können Sie diesen Externen als „eingeschränkten Nutzer” einladen.
„Was, wenn ein Hinweis offensichtlich erfunden ist?” Sie dokumentieren das, machen einen Vermerk im Akteneintrag und schließen den Vorgang. Auch das ist eine zulässige Bearbeitung – nur sollten Sie dem Hinweisgeber das nachvollziehbar erklären.
„Was dürfen wir mit den Daten der Bearbeitenden machen?” Die Mitglieder der Bearbeitenden-Stelle unterliegen der Verschwiegenheit. Sie dürfen Inhalte nur intern weitergeben, wenn das für die Bearbeitung erforderlich ist.
„Wie lange müssen wir Hinweise speichern?” Mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Bei laufenden gerichtlichen Verfahren länger.